Die Datenschutzbehörden von Länder und Bund haben sich laut heise.de auf einheitliche Regeln zur Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO geeinigt.
Danach fließen in die Berechnung die Schwere des Verstoßes, die Größe des Unternehmens und der mittlere Jahresumsatz von Unternehmen vergleichbarer Größe ein. Drohe die Zahlungsunfähigkeit, könne dieses auch berücksichtigt werden.