Urheberrecht – weitere Befristung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke

Die SPD-Fraktion des Bundestages informiert in einer Pressemitteilung über die erneute Verlängerung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht bis Februar 2023.

Leider spricht die Pressemitteilung nur von „erlaubnisfreier“ Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Ob die Nutzung weiter der geplanten Anmeldepflicht und Vergütung unterliegen wird, verschweigt der Beitrag. Die postulierte „Rechtssicherheit für Lehrende, Studierende, Universitäten und Bibliotheken“ ist damit aus der kurzen Veröffentlichung nicht heraus zu lesen.

Dieser Blogbeitrag erschien zuerst auf dem E-Learning-Blog der HS Flensburg.

 

Urheberrecht: Einzelerfassung von Lehrmaterialien

Der Informationsdienst Wissenschaft berichtet über ein Pilotprojekt der Universität Osnabrück alle verwendeten elektronischen Lehrmedien einzeln zu erfassen und der VG Wort zu melden.

Der Aufwand stellte sich dabei als unzumutbar hoch dar, wobei gleichzeitig die Verwendung geschützter Materialien nach Stichproben massiv rückläufig war.


Source: Arne Möller auf E-Learning-Blog der FH Flensburg

Urheberrecht: Gnadenfrist für Wissenschaft

Heise berichtet in einem Artikel, dass die Ausnahmeregelung für die Wissenschaft, nach der Teile von geschützten Werken in geschlossenen Netzwerken für kleine Benutzergruppen gespeichert werden dürfen, für weitere zwei Jahre verlängert wurde.