Heise berichtet von einem Urteil des LG Köln, bei dem der Nutzer eines Fotos aus der Bilddatenbank Pixelio vom Fotografen verklagt wurde, weil das in einer Webpage eingebettete – und korrekt mit Urheberrechtshinweis versehene – Bild auch über die Bild-URL ohne Hinweis auf den Urheber abrufbar war.
s.a. Kommentar des Justitiars von Heise
s.a. Stellungnahme von Pixelio
Die Bearbeitung des Bildes war nicht erlaubt. Eine Einbettung des Urhebernamens im Bild war damit ebenso nicht erlaubt und über die Frage, ob die Bearbeitung der Metadaten des Bildes eine rechtlich nicht erlaubte Bearbeitung des Werkes darstellt, ließe sich sicherlich noch trefflich – vor Gericht – streiten…